Allgemeine Geschäftsbedingungen
Meine Geschäftsbedingungen zur Anmietung von Baumaschinen und Anhänger.
Der Inhalt des Vertragsverhältnisses bestimmt sich nach einem abzuschließenden Mietvertrag sowie den allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche Teil des Mietvertrages sind.
Generell gelten folgende Grundlagen, soweit nichts im Mietvertrag, in meinen allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. in individuell getroffenen Vereinbarungen anderes vereinbart ist.
Im Mietpreis sind alle Inspektionen enthalten, nicht jedoch Kraftstoff, Öl oder Reinigung ab Mietstation.
Grundlage der Mietberechnung ist eine Arbeitszeit bis zu acht Stunden täglich, ausgehend von einer Fünf-Tage-Woche (Montag bis Freitag).
Jede weitere Stunde wird mit 1/8 des Tagesmietpreises berechnet. Arbeiten Sie weniger als 8 Stunden täglich, verfallen die restlichen Arbeitsstunden und sind nicht anrechenbar, auch nicht bei gegebenenfalls weiteren Miettagen.
Zusätzliche Arbeitszeiten (Samstags, Sonn- und Feiertags) werden gesondert berechnet.
Die Mietpreise gemäß Preisliste ( Gemäß § 19 UStG. wird keine Umsatzsteuer berechnet).
Die Miete ist grundsätzlich im Voraus zahlbar und nicht skontierfähig.
Transportkosten sind je nach Entfernung und Gerätetyp zu vereinbaren.
Machinenbruchversicherung obligatorisch: Abrechnung erfolgt pro Kalendertag. (Feuer, Entwendungsschäden, Maschinenbruch gemäß ABMG 92, Selbstbehalt = 1.500,00 Euro. Bei Maschinen, die unter erschwerten Bedingungen eingesetzt werden (z. B. Abbruch-, Holzrücke-, oder Hammerarbeiten, Steinbruch), verdoppelt sich der Selbstbehalt. Reifenschäden sind nicht abgedeckt.
Bei Diebstahl beträgt der Selbstbehalt 25 % des Zeitwertes der Maschine, mindestens 1.500,00 Euro.
Die Maschinenbruchversicherung deckt KEINE Haftpflichtschäden ab. Der Abschluss einer Versicherung gegen Drittschäden (Haftpflicht) wird dem Mieter dringend empfohlen. Dies ist insbesondere bei Straßenfahrten zu beachten.
Straßenfahrten sind nur mit Maschinen mit Straßenzulassung zulässig.
Sie geben mir die Maschine zum vereinbarten Zeitpunkt zurück.
Die Rücknahme erfolgt unter Vorbehalt der sachlichen und technischen Prüfung in meiner Niederlassung. Dies gilt insbesondere für nicht sofort erkennbare Schäden.
Ist der Betriebsstundenzähler defekt, informieren Sie mich.
Rechnungskürzungen werden ohne vorherige Absprache grundsätzlich nicht anerkannt.
J. Reise, Minibagger und Anhänger Vermietung, übernimmt keine Haftung für Maschinenausfälle aufgrund von Defekten, höherer Gewalt, Wetterbedingungen, o.ä.
Mietende ist unverzüglich telefonisch anzuzeigen.